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Der Elternbeirat der deutschen Abteilung

Deutscher Elternbeirat / IBS

Der deutsche Elternbeirat (EB) besteht aus fünf Elternsprechern der deutschen Abteilung vom Kindergarten (KiGa) bis Klasse 12a.

Alle Mitglieder wählen den Vorstand des Elternbeirats, in dem alle schulischen Bereiche (z.B. KiGa, Grundschule) vertreten sein sollen.

Die Beiratssitzungen finden monatlich – jeden 1. Montag im Monat – an der Schule (Elternbeiratsraum) statt, Vollversammlungen aller Elternvertreter viermal pro Schuljahr. Bei den monatlichen Treffen haben alle Eltern die Möglichkeit, Fragen, Anliegen oder Wünsche persönlich vorzutragen (nach Voranmeldung).

Was sind die Aufgaben des EB?

  • Vertretung der Elternschaft gegenüber der Schule, also z.B. der Schulleitung, der Lehrerschaft oder dem Schulverein gegenüber.
  • Organisatorische und tatkräftige Unterstützung bei verschiedenen Veranstaltungen (z.B. Sportfest, Vorlesewettbewerb).
  • Verwaltung der Beiträge. Pro Familie wird eine Beteiligung von 15 € jährlich erbeten. Es ist ein freiwilliger Beitrag. Verwendet werden Ihre Beiträge u.a. für die Bezuschussung von Klassenfahrten bei finanziell schwächer gestellten Familien, die Unterstützung von schulischen Veranstaltungen (z.B. Laternenfest) u.a.m.

Informationen den EB betreffend (z.B. Kassenbericht, Versammlungsprotokolle) werden regelmäßig an die Elternvertreter weitergeleitet oder können auch direkt beim Vorstand oder per E-Mail nachgefragt werden.

Für die Fortführung der Arbeit des EB sind wir auf Ihre Mithilfe, personell und finanziell, angewiesen. Jeder Euro zählt und dient der Förderung unserer Kinder!

Der Vorstand des Elternbeirats

 

Email-Adresse: elternbeirat-dt@dst.gr

Sie können den Elternbeirat auch über das Schulsekretariat, Frau Stefou, erreichen.

Der Elternbeirat der griechischen Abteilung

Dem griechischen Elternverein gehören die Eltern der griechischen Abteilung an; bei der Einschreibung ihrer Kinder entrichten sie den Mitgliedsbeitrag. Der siebenköpfige Elternrat wird alle zwei Jahre von der Elternvollversammlung gewählt und ist dieser rechenschaftspflichtig. Nach griechischem Recht beraten die Elternvertreter die Schulleitung und arbeiten mit dieser bei auftretenden Problemen zusammen.

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